Ausweichregeln

Da es auf dem Wasser keine Fahrbahnen gibt, können die Boote „kreuz und quer“ fahren.  Es  ist deshalb klar geregelt, wer wem ausweichen muss, wenn sich zwei Boote so begegnen, dass sich ihre Kurse kreuzen.

Daher muss jeder, der ein Boot steuert, genau wissen, ob er gegenüber einem anderen Boot Wegerecht hat oder ausweichpflichtig ist.

Wer ausweichen muss, muss seinen Kurs so rechtzeitig, deutlich und entschlossen ändern, dass das andere Boot seinen Kurs gefahrlos fortsetzen kann.  

Das Boot mit Wegerecht muss dann seinen Kurs beibehalten, damit der Ausweichpflichtige sein Ausweichmanöver planen und fahren kann.

Kommt der Ausweichpflichtige seiner Ausweichpflicht nicht nach oder kommen sich die Boote aus anderen Gründen so nahe, dass allein durch ein Manöver des Ausweichpflichtigen ein Zusammenstoß nicht mehr zu verhindern ist, muss  das Boot mit Wegerecht zur Vermeidung einen Unfalls ausweichen und darf nicht auf sein Wegerecht bestehen. (Manöver des letzten Augenblicks)

Folgende Ausweichregeln sind zu beachten:

  • Berufsschifffahrt vor Sportbooten
  • Segelboot vor Ruderboot
  • Segelboot vor Motorboot
  • Segelboote untereinander
  • Überholer hält sich frei
  • Lee vor Luv
  • Backbordbug vor Steuerbordbug

Berufsschifffahrt vor Sportbooten

Berufsschifffahrt vor Privat

Alle Sportboote von weniger als 20m Länge haben aller gewerblichen Schifffahrt (Dampfer, Lastkahn, Polizei, usw.) auszuweichen.

Segelboot vor Ruderboot

Segelboot vor Ruderboot

Ein Ruderboot muß einem Segelboot immer ausweichen.
Der Segler muß jedoch berücksichtigen, daß Ruderer oder Paddler die Ausweichregeln oft nicht kennen und annehmen, sie haben Vorfahrt.
Außerdem muß beachtet werden, dass Ruderer mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzen und ein sich näherndes Boot nicht immer sehen.

Segelboot vor Motorboot

Segelboot vor Motorboot

Ein Motorboot muß einem Segelboot (und auch einem Ruderboot) immer ausweichen.

Segelboote untereinander

Überholer hält sich frei

Überholer hält sich frei

Ein Segelboot, das überholt, muss dem zu überholenden Segelboot ausweichen, egal wie die Segelstellung ist.
Merkspruch zu dieser Regel: „Überholer hält sich frei“.

Lee vor Luv

Lee vor Luv

Wenn zwei Segelboote den Wind von derselben Seite haben, muss das luvwärtige Segelboot ausweichen.
Merkspruch zu dieser Regel „Lee vor Luv“.

Backbordbug vor Steuerbordbug (Variante 1)

Bachborbug vor Steuerbordbug

Wenn Segelboote den Wind von verschiedenen Seiten haben, muss das Boot mit Wind von Backbord (in Fahrtrichtung links) ausweichen. Dabei kommt es nicht auf die Kurse der Segelboote zum Wind an.

Es gilt folgende Regel:
Steht der Großbaum an Backbord, hat das Fahrzeug den Wind von Steuerbord, steht der Baum auf Steuerbord, hat es Wind von Backbord und muss ausweichen.

Populäre Merksprüche zu dieser Regel sind „Backbordbug vor Steuerbordbug“ und „Baum links bringts!“.

Backbordbug vor Steuerbordbug (Variante 2)

Bachborbug vor Steuerbordbug Variante 2

Auch bei achterlichem Wind (der Wind kommt von hinten und nicht von der Seite) gilt die Regel:
Steht der Großbaum an Backbord, hat das Fahrzeug den Wind von Steuerbord, steht der Baum auf Steuerbord, hat es Wind von Backbord und muss ausweichen.

Backbordbug vor Steuerbordbug (Variante 3)

Bachborbug vor Steuerbordbug Variante 3

Auch bei achterlichem Wind (der Wind kommt von hinten und nicht von der Seite) gilt die Regel:
Steht der Großbaum an Backbord, hat das Fahrzeug den Wind von Steuerbord, steht der Baum auf Steuerbord , hat es Wind von Backbord und muss ausweichen.

Im Unterschied zur Variabte 2 hat hier das vor dem Wind segelnde Boot das Großsegel auf der Steurbordseite.